Bahncard-Flex zurück senden? (Fahrkarten und Angebote)

markw, Donnerstag, 12.04.2018, 23:49 (vor 2206 Tagen) @ JeDi

Freunde von mir haben für kurzfristigen Bedarf eine Bahncard-Flex bestellt und gleich zum Ablauf der Mindestlaufzeit wieder gekündigt. In der Kündigungsbestätigung wird die Rücksendung der Bahncard verlangt. Nerviger, unnötiger Aufwand

Aus Sicht der Bahnen nicht - schließlich haben deine Freunde sonst eine gültige BahnCard in der Hand, zahlen dafür aber nicht.

Sehe ich nicht so. Die DB könnte ja einfach Flexcards grundsätzlich einlesen und prüfen.

gibt es irgendwelche Vertragsstrafen wenn die Karten nicht zurück gesendet werden?

Nein, die Kündigung wird aber nicht wirksam. Steht so auch in dem Schreiben drin.

Das ist so nicht korrekt. Hier der Text:

"[..]Wir bestätigen Ihnen die Kündigung zum 27.06.2018.

Bitte senden Sie Ihre BahnCard an:[...]"
Das lese ich als Bestätigung. Es steht nirgends, dass die Kündigung bei Nichtrücksendung unwirksam wird. Die Frage ist, ob es eine Vertragsstrafe gibt (wie früher bei Mobilfunkkarten).


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