Niederlande (Allgemeines Forum)

Steffen, Mittwoch, 29.07.2009, 15:24 (vor 5385 Tagen) @ Oscar (NL)

Also positiv sehe ich ganz klar, dass die gesamte Reisekette genommen wird.

Auch international?

Im Prinzip ja. Das sind EU-Regelungen. Nur die Höhe der Entschädigung dürfte international anders aussehen.

Und ab Dez. 2009: auch wenn die grenzüberschreitende Fahrt mit einer Privatbahn gefahren wurde?
Keolis FLIRT übernimmt dann ja den DrogenExpress.

Die Regelungen sind unabhängig vom EVU!

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