Lösungen (Allgemeines Forum)

sflori, Dienstag, 28.07.2009, 19:45 (vor 5385 Tagen) @ Ozzwald

Lol. Schöne Idee. Ich versuch mal mein Glück, ohne nebenher in den Bestimmungen nachzulesen ...

1. Die neuen Rechte gelten
a) Im Int. Eisenbahnverkehr in der EU

Wobei ich irgendwo gelesen habe, daß jedes Land noch bis 2012 (?) sich da ganz oder teilweise ausschließen kann.

2. Was gibt es bei einer Verspätung von +60 Minuten (Relationsbezogene > b) 25%

3. Was gibt es bei einer Verspätung von +120 Minuten (Relationsbezogene > > c) 50%

4. Wann gibt es bei Streckenzeitkarten eine Entschädigung (2.Kl, innerhalb der Geltungsdauer)> a) Eine Verspätung von +60 Minuten

5. Wie wird bei der MBC 100 entschädigt?[/b]
c) Pauschal

6. Wann haftet ein EVU nicht?
a) Außerhalb des Eisenbahnverkehrs liegenden Umstands

7. In welchem Zeitraum kann ich meine Ansprüche geltend machen?
a) Binnen 1 Woche

8. Wie hoch ist die Entschädigung bei der MBC 100?[/b]
c) 20%/50% (lol. schön wärs. ^^)

9. Wo gibt es das Fahrgastrechte-Formular?
c) Im Zug, am Point oder im RZ

10. Was darf der Zub / KiN bestätigen?
c) Nur für den eigenen Zug

11. Was darf der ServicePoint bestätigen?
a) Nur für ankommende Züge

12. Wie lange bestätigt der ServicePoint ein Ereignis?[/b]
b) Für rückwirkend 4 Wochen

13. Was ist bei einer Verspätung von DB Autozug?
c) Entschädigung kann nur über DB Autozug eingefordert werden

14. Bekomme ich auch für den Preis der Autobeförderung eine Entschädigung?
b) Nein

15. Wie erfolgt die Entschädigung bei Rail&Fly?[/b]
c) Ich muss mich an den Veranstalter wenden

16. Ich habe eine Fahrpreisnacherhebung bekommen. Bekomme ich eine Entschädigung?
b) Nein

17. Wie wird bei einem Online-Ticket erstattet?
a) Ausschließlich im Reisezentrum

18. Welche Internationalen Pass-Angebote haben Anspruch auf Entschädigung?[/b]
c) InterRail Germany, German Rail, InterRail Global, EuRail Pass

Bye. Flo.


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