Fahrgastrechte ab morgen (Allgemeines Forum)

Mario-ICE, Dienstag, 28.07.2009, 18:08 (vor 5385 Tagen) @ fabs

Weiterhin scheinen viele auch noch nicht mitbekommen zu haben, dass Fahrgäste mit reduzierten Preisen (z.B. Länderticket, SWT, Quer-durchs-Land-Ticket)zwar entschädigt werden können, jedoch nicht die Möglichkeit haben bei Verspätung über 20 Minuten in den nächstbesten Zug (z.B. ICE) einsteigen zu dürfen, selbst wenn er die Fahrkarte erst einmal vorstreckt.


Moin!
Genau das ist sehr schwammig formuliert!

Bei bahn.de steht folgendes:

Diese Regelung gilt nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten (z.B. Schönes-Wochenende-Ticket, Länder-Tickets).


Ja, was denn nun? Beispiel: Braunschweig - Varel(Oldb)
Kostenpunkt Normalpreis 2. Klasse ohne Bahncard: 37,60 €, also nehme ich das stark ermäßigte SWT zu 37,00 € - macht eine Ersparnis von 60 ¢! Dafür darf ich dann nicht mehr den ICE zwischen Hannover und Bremen nutzen, weil ich den RE verpasst habe? Alles sehr logisch...

Bevor jetzt irgend welche Schlaumeier kommen und sagen ich soll mit Niedersachsenticket fahren (oder Oberschlaumeier sagen 'fahr mit deiner MBC100'): Das soll nur ein Beispiel sein! Ich denke, ihr wisst, was ich meine ;-)

Viele Grüße
fabs

Was ist daran schwammig? Für einen Einzelreisenden mag die Ersparnis gering sein, bei Mitnahme von mehreren Personen wäre es ja fatal, wenn man bei einem Anschlussverlust oder Verspätung von 20 Minuten nun die Gelegenheit bekäme z.B. in Augsburg bis Hamburg den ICE zu benutzen und das für ein SWT mit 5 Personen. Wer so etwas nur gedacht hatte wird spätestens morgen eines besseren belehrt.


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