SPOILER: Lösungen (Allgemeines Forum)

kalle.55, Mittwoch, 29.07.2009, 08:15 (vor 5377 Tagen) @ tjacobs

6. a,b,c

6. Wann haftet ein EVU nicht?
a) Außerhalb des Eisenbahnverkehrs liegenden Umstands
b) Eigenes Verschulden
c) Verhalten von Dritten, welches nicht abgewendet worden konnte

Das EVU haftet nicht, wenn es die Verspätung selbst verschuldet hat? Das glaube ich nicht.

-tjacobs

Das ist ungünstig formuliert. Ozzwald meint sicherlich "eigenes Verschuldes des Reisenden".


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