Einschränkung der Rechte durch Verschulden Dritter (Allgemeines Forum)

Mario-ICE, Donnerstag, 30.07.2009, 17:32 (vor 5355 Tagen) @ brandenburger

Dass ich bei einem Anschlussverlust, für den die Bahn nichts kann, keine Entschädigung kriege, sehe ich ja ein.

Aber in einem eventuell höherwertigen Zug oder auch einem Taxi weiterbefördert werden, wenn es anders nicht mehr geht, möchte ich schon.

D. h. die Bahn(en) wälzen das Risiko, dass die Züge wegen eines Selbstmörders oder eines Blitzschlages nicht mehr fahren können, auf den Fahrgast ab??

Und was ist bei einem zuggebundenen Ticket: Anschluss weg, aber die Bahn war nicht schuld- dann muss ich ein neues Ticket kaufen? Und dann die Hinterbliebenen des Selbstmörders verklagen? Darf doch wohl nicht wahr sein?

Ich glaube hier wird ein bisschen was verwechselt, obwohl es durchaus so kommen könnte wie du schreibst. Zum Thema Zugbindung wird sich nichts ändern, Zug verpasst, dann nächster Zug für dich frei, es sei denn du bist selbst verschuldet zu spät zum Zug gekommen etc.
Die Frage ist dann ja nur, ob du bei einem Verschulden dritter auch nur Geld zurück bekommst. Die beförderung wird erbracht, aber ob du dafür entschädigt wirst?


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum