Verspätungsmessung u. a. (Allgemeines Forum)

markw, Montag, 29.07.2013, 08:19 (vor 3942 Tagen) @ michael_seelze

Die Rechte für die Nutzung eines anderen Zuges sollten auch gelten, wenn man aus irgendwelchen Gründen zwei oder mehr Fahrkarten hat. Also zum Beispiel bei Fahrten ins Ausland, dem Wechsel zwischen zwei Unternehmen (HKX und Bahn) oder wenn für einen Teilabschnitt eine Abokarte und den Rest des Abschnitt eine andere Fahrkarte vorhanden ist.

Wenn HKX mit DB Vertrieb oder umgekehrt eine Vereinbarung zum Verkauf der FK des jeweils anderen Unternehmens schließen würde, ginge dies.
Siehe hier (BB PV), S. 7

2.4.2 Soweit aus den Beförderungsbedingungen klar ersichtlich, verkörpern mehrere Fahrkarten dann einen Beförderungsvertrag, wenn sie zur selben Zeit und am selben Ort für dieselbe Fahrt ausgestellt sind und sofern sie

Ich fände es gut, wenn es das so wäre unabhängig davon, ob die Unternehmen solche Vereinbarungen abgeschlossen. Auch finde ich reicht das o.g. Kriterium der Ausstellung zur selben Zeit am selben Ort nicht. Es erfasst nicht:
- Kombination einer Zeitkarte für den (Bahn)Nahverkehr mit einer Fernverkehrskarte. Es ist einfach ärgerlich, wenn ich um meine Fahrgastrechte zu bekommen, ich für eine Teilstrecke doppelt zahlen muss.
- Kombination einer DB-Karte mit der eines ausländischen Unternehmens.
- Kombination von 2 DB-Karten, wo ein Teilstück nicht online zu erwerben war, aber ein Teil schon so gekauft wurde.
Kriterium sollte sein, das die kombinierten Fahrkarten mit min 10 Umsteigezeit eine Reisekette ergeben hätten.

Ansonsten sollte es wohl eine "neutrale" Instanz geben, die Verspätungen bemisst. Ich selbst habe es noch nicht erlebt, habe aber schon mehrfach gehört, dass die Bahn sich um Entschädigungen drückt, weil in ihrem System angeblich eine geringere Verspätung gespeichert ist. Das finde ich ein bisschen schäbig.

Diese neutrale Instanz müsste dann die die Verspätungsdaten direkt an der Quelle DB Netz (Haltfall von Ein- bzw. Ausfahrsignalen) abgreifen und ihre Gewinnung überprüfen.

Keine Ahnung, wie groß das Problem ist. Aber vielleicht müsste dies tatsächlich passieren.

Schlau fände ich es, wenn die Bahn von sich aus ein bisschen an ihrem Verspätungsmanagement schrauben würde:
- Einführung eines höherer Entschädigungssatzes, wenn man statt Geld einen Bahngutschein nimmt. Vorteil: Das Geld bleibt im System :-)

Eine Art Testballon gibt es ja aktuell mit Ameropa-Gutscheinen in einem solchen Falle in drei RZ.

Damit könnten sie mich eher jagen.

- Entlastung des Personals im Zug durch automatische Schaltung einer Hotline mit der Zugnummer als Durchwahl im Verspätungsfalle, die ein bisschen Service (Anschlüsse prüfen, Termine verschieben) übernimmt. Das Zugpersonal leistet hier oft eine Menge, aber gerade wenn der Zug voll ist, kommen sie natürlich an ihre Grenzen. Insofern wäre eine Form von externer Unterstützung sicher hilfreich. Es müsste nur sichergestellt werden, dass keine widersprüchlichen Auskünfte gegeben werden.

Termine zu verschieben kann nicht Aufgabe der Bahn als Beförderer sein. Wie sollten widerspruchsfreie Auskünfte sichergestellt werden?

Ich würde das als Service sehen. Die Kosten müssten sich natürlich in Grenzen sein. Ich selbst würde so was nie in Anspruch nehmen brauchen, habe aber manchmal den Eindruck, dass viele FG bei Verspätungen sich zu viele Sorgen machen und es nicht reicht, wenn viel zu selten der Schaffner (der ja auch anderes zu tun hat) durchläuft. Die könnten ein wenig "aufgehobenseingefühl" gebrauchen.

Die Hotline-Mitarbeiter müssten live über das Ergebnis des Abstimmungsprozesses über die Anschlussgewährung zwischen EVU-Leitstellen und Betriebszentralen unterrichtet werden und dieses dann weitergeben. Da bietet es sich ja dann doch an, dass das Zugpersonal die entsprechende Information weitergibt.
Man könnte in Zügen mit vielen Sitzplätzen und in Zügen, in denen kein/e Fahrgastbetreuer/in vorhanden ist, ja über die Einrichtung von Touchscreen-Monitoren pro Wagen nachdenken, durch die man seine Bitte nach Anschlussgewährung bis zu einer festzulegenden zeitlichen Frist vor der planmäßigen Abfahrtszeit des Anschlusszuges an den Zugführer weiterleiten kann.

Auch eine Idee :-)

- Einführung von Kulanzleistungen ab 30 min Verspätung, wie es sie früher gab. Früher waren das ICE-Aufpreise, heute könnten das vielleicht Gutscheine für Reservierungen, ein Freigetränk oder eine kleine Ermäßigung auf die nächste Fahrt sein.

Das Freigetränk würde ich aber auf eh vorhandenes stilles "Notfallwasser" einschränken. Die Speisewagen und Bistros sollen schließlich nicht durch Verspätungen unrentabler werden.

Da hast Du recht, ich hatte eher den Hintergedanken, dass viele Leute schon genervt sind und den Umstand, dass es der Bahn mit den Verspätungen egal zu sein scheint, weil die Regelungen erst ab 60 Min greifen, einen falschen Eindruck erweckt. Persönlich fand ich es auch erst ärgerlich, dass mit der Einführung der Fahrgastrechte es nunmehr nicht ab 30 sondern ab 60 Minuten Entschädigung gab. Gleichzeitig habe (entgegen dem weit verbreiteten Eindruck) die Erfahrung gemacht, dass Bahnfahren für mich günstiger geworden ist (durch Angebote, Gutscheine), so dass ich das Verzeihen kann, zu mal ich eh relativ gelassen mit Verspätungen umgehe :-)


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