Verspätungsmessung u. a. (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Montag, 29.07.2013, 00:00 (vor 3943 Tagen) @ markw
bearbeitet von michael_seelze, Montag, 29.07.2013, 00:01

Die Rechte für die Nutzung eines anderen Zuges sollten auch gelten, wenn man aus irgendwelchen Gründen zwei oder mehr Fahrkarten hat. Also zum Beispiel bei Fahrten ins Ausland, dem Wechsel zwischen zwei Unternehmen (HKX und Bahn) oder wenn für einen Teilabschnitt eine Abokarte und den Rest des Abschnitt eine andere Fahrkarte vorhanden ist.

Wenn HKX mit DB Vertrieb oder umgekehrt eine Vereinbarung zum Verkauf der FK des jeweils anderen Unternehmens schließen würde, ginge dies.
Siehe hier (BB PV), S. 7

2.4.2 Soweit aus den Beförderungsbedingungen klar ersichtlich, verkörpern mehrere Fahrkarten dann einen Beförderungsvertrag, wenn sie zur selben Zeit und am selben Ort für dieselbe Fahrt ausgestellt sind und sofern sie

  • (i) in einem hierfür vorgesehenen Umschlag oder einer
    Fahrkartentasche zusammengefügt,
  • (ii) dauerhaft zusammengeheftet,
  • (iii) alphanumerisch verkettet sind,
  • (iv) nur einen Gesamtpreis angeben oder
  • (v) in anderer Weise aufgrund einer Regelung
    in besonderen Beförderungsbedingungen miteinander verbunden sind.

Zur an einer anderen Stelle gestellten Frage bzgl. des Zusatzes "+City".
In diesem Fall verkörpert die FK

mehrere selbständige Beförderungsverträge

Vgl. Punkt 2.4.3 BB PV.

Ansonsten sollte es wohl eine "neutrale" Instanz geben, die Verspätungen bemisst. Ich selbst habe es noch nicht erlebt, habe aber schon mehrfach gehört, dass die Bahn sich um Entschädigungen drückt, weil in ihrem System angeblich eine geringere Verspätung gespeichert ist. Das finde ich ein bisschen schäbig.

Diese neutrale Instanz müsste dann die die Verspätungsdaten direkt an der Quelle DB Netz (Haltfall von Ein- bzw. Ausfahrsignalen) abgreifen und ihre Gewinnung überprüfen.

Schlau fände ich es, wenn die Bahn von sich aus ein bisschen an ihrem Verspätungsmanagement schrauben würde:
- Einführung eines höherer Entschädigungssatzes, wenn man statt Geld einen Bahngutschein nimmt. Vorteil: Das Geld bleibt im System :-)

Eine Art Testballon gibt es ja aktuell mit Ameropa-Gutscheinen in einem solchen Falle in drei RZ.

- Entlastung des Personals im Zug durch automatische Schaltung einer Hotline mit der Zugnummer als Durchwahl im Verspätungsfalle, die ein bisschen Service (Anschlüsse prüfen, Termine verschieben) übernimmt. Das Zugpersonal leistet hier oft eine Menge, aber gerade wenn der Zug voll ist, kommen sie natürlich an ihre Grenzen. Insofern wäre eine Form von externer Unterstützung sicher hilfreich. Es müsste nur sichergestellt werden, dass keine widersprüchlichen Auskünfte gegeben werden.

Termine zu verschieben kann nicht Aufgabe der Bahn als Beförderer sein. Wie sollten widerspruchsfreie Auskünfte sichergestellt werden?
Die Hotline-Mitarbeiter müssten live über das Ergebnis des Abstimmungsprozesses über die Anschlussgewährung zwischen EVU-Leitstellen und Betriebszentralen unterrichtet werden und dieses dann weitergeben. Da bietet es sich ja dann doch an, dass das Zugpersonal die entsprechende Information weitergibt.
Man könnte in Zügen mit vielen Sitzplätzen und in Zügen, in denen kein/e Fahrgastbetreuer/in vorhanden ist, ja über die Einrichtung von Touchscreen-Monitoren pro Wagen nachdenken, durch die man seine Bitte nach Anschlussgewährung bis zu einer festzulegenden zeitlichen Frist vor der planmäßigen Abfahrtszeit des Anschlusszuges an den Zugführer weiterleiten kann.

- Einführung von Kulanzleistungen ab 30 min Verspätung, wie es sie früher gab. Früher waren das ICE-Aufpreise, heute könnten das vielleicht Gutscheine für Reservierungen, ein Freigetränk oder eine kleine Ermäßigung auf die nächste Fahrt sein.

Das Freigetränk würde ich aber auf eh vorhandenes stilles "Notfallwasser" einschränken. Die Speisewagen und Bistros sollen schließlich nicht durch Verspätungen unrentabler werden.


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