Nächtlicher DB-Netz-überschreitender Anschlussverlust (Allgemeines Forum)

Hermes, Samstag, 27.07.2013, 09:51 (vor 3944 Tagen) @ maxiboy

Vor allem dann, wenn man nicht direkt an einem Fernbahnhof wohnt und dann noch evtl. Nahverkehrszüge, U-Bahn, Bus verpasst.

Oft genug erlebt, auch in der Form, dass die letzte Anschlussverbindung des Tages verpasst wurde. Eine Erstattung der Taxikosten gab es dennoch nicht, weil dazu die Verspätung über 60 Minuten betragen muss und die Leistungspflicht der Bahn mit dem Erreichen des letzten Bahnhofs laut geplanter Verbindung erlischt. Wohnt man also nicht fußläufig vom Bahnhof entfernt und will garantiert noch nach Hause kommen, so hat man keinerlei Möglichkeit, dieses Risiko gänzlich auszuschließen. Ich habe auch schon mal den letzten Bus um 23:48 h verpasst, als mein Zug gegen 19 Uhr eintreffen sollte.

Dazu stelle ich mir die Frage, inwieweit das City-Ticket, oder im Falle der BC 100 die City-Option, Teil der gebuchten Dienstleistung ist und ein Ersatzanspruch besteht, falls die Zugverspätung die Nutzung dieses Teils der gebuchten Dienstleistung verunmöglicht. Und damit meine ich nicht die Erstattung von 2,50 Euro für die nicht nutzbare Busfahrkarte, sondern die vollständige Übernahme der Taxikosten, falls keine anderen Verkehrsmittel mehr fahren.


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