Nächtlicher DB-Netz-überschreitender Anschlussverlust (Allgemeines Forum)

GibmirZucker, Samstag, 27.07.2013, 11:33 (vor 3944 Tagen) @ Hermes

Dazu stelle ich mir die Frage, inwieweit das City-Ticket, oder im Falle der BC 100 die City-Option, Teil der gebuchten Dienstleistung ist und ein Ersatzanspruch besteht, falls die Zugverspätung die Nutzung dieses Teils der gebuchten Dienstleistung verunmöglicht. Und damit meine ich nicht die Erstattung von 2,50 Euro für die nicht nutzbare Busfahrkarte, sondern die vollständige Übernahme der Taxikosten, falls keine anderen Verkehrsmittel mehr fahren.

Sofern kein SEV sind bei einem Bus ja die FGR eh nicht gültig, die beziehen sich auf eine Bahnfahrt. FGR im Busverkehr wurden zuerst gar nicht, jetzt gesondert von der EU behandelt. Theoretisch hätte man auch keinen Anspruch, falls es analog zur Schweiz möglich wäre, in der Regel durchgehende Fahrkarten Bahn-Bus zu kaufen (oder sogar Bahn-Bus-Schiff-Seilbahn). Im Zweifelsfall lohnt es sich natürlich, eine Fahrkarte bis zum nächstgelegenen S-Bahnhof zukaufen. Z.B. Berlin-Leipzig-Connewitz, falls man im Raum Connewitz wohnt. Verpasst man die letzte SBahn, hätte man Anspruch.

Die FGR weise da einige Lücken auf. Ein typisches EU-Bürokratiemonster, das die Praxis der einzelnen Länder nicht genügend berücksichtigt.


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