Zollrecht/kontrollen innerhalb Deutschlands (hier Südbaden) (Allgemeines Forum)

Graukärtchenfahrer, Symbaden, Dienstag, 26.07.2011, 14:47 (vor 4660 Tagen)
bearbeitet von Graukärtchenfahrer, Dienstag, 26.07.2011, 14:50

Hallo,

ich hätte eine Frage bezüglich der Zulässigkeit von Zollkontrollen innerhalb der Zügen der DB im Zollgebiet Deutschlands.

- Ein Fahrgast fährt auf der Rheintalstrecke von Basel Bad mit dem Zug (ICE/IRE) nach Freiburg, oder umgekehrt. Der Fahrgast steigt in Basel Bad lediglich in einen anderen Zug um, der ihn nach/von einem anderen anderen deutschen Reiseziel bringt (z.B. Lörrach).
- Der Bahnhof Basel Bad gehört zollrechtlich zum deutschen Zollgebiet. Vgl. diesen Abschnitt in der Wikipedia.

--> Das heißt, wenn ich das richtig verstanden habe, daß der Fahrgast zu keinem Zeitpunkt das Zollgebiets der EU (hier D) verläßt.

Wäre also eine Kontrolle des Zolls bei einem Fahrgast zulässig? Muß der Fahrgast Angaben zu seiner Person machen und sich einer erweiterten Kontrolle (Tasche, Körper) unterziehen?
Also, welche Rechte und Pflichten hat ein Bundesbürger in diesem Fall?

Ergänzende Frage: Ein Fahrgast kommt vom Euroairport (Flug mit Herkunft aus der EU), benutzt den Bus vom EAP, um dort zum Bahnhof Bad oder SBB zu fahren, um dort in den ICE einzusteigen.
Gelten in diesem Fall andere Rechte?

Ich finde hierzu immer nur Gesetze, die genau dann zur Anwendung kommen, wenn bereits ein Grenzüberschritt erfolgte.

Vielen Dank!


Disclaimer:
Nein, ich habe nicht vor zu schmuggeln, war aber bereits "Opfer" von übereifrigen Zollbeamten, nach Flug aus Nizza mit Umstieg am EAP.
Desweiteren fahre ich öfters nach Lörrach, mit Umstieg in Basel Bad.


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