Abfertigungsverfahren im Vergleich (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 09.12.2010, 21:57 (vor 5617 Tagen) @ Steffen
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 09.12.2010, 22:00

Kann es sein, dass bei Doppelstöckern TB0 gar nicht möglich ist? Also SAT anstatt TB0.

Doch, das müsste gehen und ist auch erforderlich, wenn bspw. n-Wagen ohne SAT-Ausrüstung eingereiht sind oder der SAT-Rechner defekt ist oder die Lok nicht für SAT ausgerüstet ist (z.B. BR 110).

Der Schlüsselschalter zum Zentralschließen ist ja auch vorhanden, gekennzeichnet mit V=0 und die Ausrüstung mit TB0 und SAT ist am Längsträger durch "TB0 o. Zub" (TB0 oder ohne Zub [=SAT]) gekennzeichnet, die Ausrüstung mit TAV durch das "a" in der Gattungsbezeichnung (z.B. DBpza).

Was mich mal interessieren würde: Wenn der Führerstand abgerüstet wird (Richtungsschalter nach 0), werden dann die Türen komplett freigegeben oder bleibt alles im Ist-Zustand, z.B. TAV aktiv? Denn für TB0 werden ja außer dem Schließbefehl keine Befehle übertragen und irgendwie muss den Wagen ja klar gemacht werden, dass es nach einer Neuzusammenstellung des Wagenzuges bspw. in TB0 weitergehen soll.


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