rechtliche Situation? (Aktueller Betrieb)

safe go, Chemnitz, Freitag, 17.09.2010, 21:53 (vor 5686 Tagen) @ Giovanni

Genau wie Steffen kann ich Dich gut verstehen. Aber was spricht dagegen, Dich trotzdem per Hausrecht rauszuschmeißen, egal was Du für einen Fahrschein hast. (auch an die Juristen und anderen Auskenner gerichtet) Ein triftiger Grund und eine angemessene Entschädigung sollte dabei aber m. E. selbstverständlich sein.


Wenn das Unternehmen A dem Kunden B vertraglich die Nutzung der Räumlichkeiten gegen Bezahlung zusichert, darf A B diese Nutzung nicht nachträglich mit Verweis auf das Hausrecht untersagen.

Danke für die Erklärung, ich fragte nach, weil ich, wie bestimmt zu merken war, nahezu NULL Plan hatte. Bei DSO kämen jetzt wohl Kommentare à la "Das ist doch kein Rechtsforum."

Mir ist auch keine Rechtsgrundlage bekannt, die eine Teilräumung bei Überfüllung (die nur bei Fahrt jedoch nicht bei Fahrt sicherheitskritisch ist) erlauben würde.
Ebenfalls gibt es keine Regelung welche Fahrgäste aussteigen müssten...

Den Teil in Klammern verstehe ich so nicht. Ich nehme an, Du wolltest "nicht bei Nichtfahrt" schreiben, oder? Dann ergibt es Sinn. Wenn es nun aber bei Fahrt sicherheitskritisch ist, dann darf diese ja nicht angetreten werden, weil doch sonst Sorgfaltspflichten verletzt werden würden.

Rechtlich haltbar sind m.E. nur mit Entschädigungsgutscheinen wedelnde Zugbegleiter auf dem Bahnsteig.

Oder andere DB-Mitarbeiter. Die Zugbegleiter müssen doch die Leute so weit stopfen, dass sie selber gerade noch reinpassen. ;-) (Vorsicht, Ironie!)

Allerdings gilt auch für mich: Ich bin kein Jurist.

Selbst ein Jurist weiß nicht alles. ;-)


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