rechtliche Situation? (Aktueller Betrieb)

Giovanni, Freitag, 17.09.2010, 20:38 (vor 5680 Tagen) @ safe go

ja Moment...! Wenn ich zuggebunden fahre, hat die Bahn ihr Hausrecht m. E. schon beim Kartenkauf ausgeübt, sie will mich mitnehmen. Ergo: ich würder NICHT aussteigen.

Nicht-zuggebundene Tickets? hmm, schwer. Dann müsste man wohl aussteigen (ja ich weiß, die sind teurer usw.)

Sind Juristen da? Finde das eine interessante Frage.


Genau wie Steffen kann ich Dich gut verstehen. Aber was spricht dagegen, Dich trotzdem per Hausrecht rauszuschmeißen, egal was Du für einen Fahrschein hast. (auch an die Juristen und anderen Auskenner gerichtet) Ein triftiger Grund und eine angemessene Entschädigung sollte dabei aber m. E. selbstverständlich sein.

Wenn das Unternehmen A dem Kunden B vertraglich die Nutzung der Räumlichkeiten gegen Bezahlung zusichert, darf A B diese Nutzung nicht nachträglich mit Verweis auf das Hausrecht untersagen.

Mir ist auch keine Rechtsgrundlage bekannt, die eine Teilräumung bei Überfüllung (die nur bei Fahrt jedoch nicht bei Fahrt sicherheitskritisch ist) erlauben würde.
Ebenfalls gibt es keine Regelung welche Fahrgäste aussteigen müssten...

Rechtlich haltbar sind m.E. nur mit Entschädigungsgutscheinen wedelnde Zugbegleiter auf dem Bahnsteig.

Allerdings gilt auch für mich: Ich bin kein Jurist.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum