Geschmacksmuster / Panoramafreiheit (Allgemeines Forum)

Steffen, Samstag, 21.08.2010, 23:15 (vor 5715 Tagen) @ Fabian318

Also Gesetze jonglieren kann ich nicht - bin mehr ein Fall für die Anwendung ;)

Offensichtlich ist es so, dass die Panoramafreiheit nur für Gebäude und alle "bleibenden" Gegenstände gilt, nicht also für den ICE. Hier kann dann vermutlich der Geschmacksmusterschutz doch die Verarbeitung der Bildnisse verhindern.

Das mit "bleibend" stimmt! (Promionentes Gegenbeispiel: Christos verpackter Reichstag - die haben damals sämtliche unerlaubte Veröffnetlichungen abgemahnt)
Das man dem ICE und Geschmacksmuster ist klar. Was mir aber nicht ganz klar ist: Darf man andere Züge fotografieren (bzw. das Foto kommerziell nutzen - ohne Logo)? Mir wäre nicht bekannt, dass man das nicht dürfte, andererseits ist das kein "bleibender" Gegenstand. Und beim ICE lese ich immer nur, dass man ihn wegen dem Geschmacksmusterschutz nicht fotografieren darf, nie wegen dem "nicht bleibend".

Auf jeden Fall muss man unterscheiden zwischen gewerblicher und nicht gewerblicher Nutzung.

Richtig. Und dann auch, ob die FDP auf Aldi in ein schlechtes Licht rücken will oder ob die FDP mit dem Mercedes-Stern werben will "Wir sorgen für bequemes Vorankommen"... ;-)

"Bequem in den Ruin" *duck*

Ich zitiere mal Belgien-Ausschnitt aus Wikipedia:

Belgien
Die Panoramafreiheit im Sinne der deutschen Regelung gilt in Belgien nicht. In Belgien darf daher ein moderner, künstlerisch gestalteter Brunnen auf einem öffentlichen Platz nur dann als Foto veröffentlicht werden, wenn er nicht das zentrale Bildmotiv darstellt. Ebenso werden die Urheberrechte des Atomiums von der SABAM (belgische Verwertungsgesellschaft von Autoren, Komponisten und Verlegern) geschützt.


Stimmt, da hast du wohl Recht. Obwohl ja auch genannt ist, dass irgendwelche Brunnen nicht als Hauptmotiv veröffentlicht werden dürfen. Weißt du, wie das dort genau aussieht?

Ich vermute(!!) dahinter steckt auch die Sache mit der SABAM. Das ist ja wie bei uns die GEMA (und VG Wort und VG BildKunst), alles was Kunst ist kann man durch die schützen lassen (bzw. kann sich der Künstler durch die SABAM vertreten lassen). Das betrifft theoretisch das Atomium genauso wie vieles andere im Land. Ich habe bisher aber nur gehört, dass es beim Atomium Probleme gibt.

Das ist ja auch eine tolle Ansicht:

In der deutschen Wikipedia sind die Bilder wieder online, und dazu auch noch unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Man ist dort aktuell folgender Ansicht: Für Deutsche gilt die Panoramafreiheit weltweit, und in Deutschland kann man alles damit machen.

www.bruessel-gui.de

Dann kann ich also ein deutschsprachiges (und nur in Deutschland veröffentliches) Buch (mit Fotos) über das Atomium machen, ohne dass ich mich mit der SABAM rumschlagen muss?
Ich glaube vorher schliesse ich besser eine internationale Rechtsversicherung ab *gg*

Aber die Amis (genauer: Google) vertritt eine ähnliche Auffassung - und scannt mal eben, entgegen sämtlicher Urheberrechte, alle Bücher und stellt sie ins Netz.

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