Geschmacksmuster / Panoramafreiheit (Allgemeines Forum)

Steffen, Samstag, 21.08.2010, 22:43 (vor 5710 Tagen) @ Fabian318

Wenn Du so willst ist ein Foto ja die Kopie des Designs ;)

Ne, eine Kopie wäre es, wenn ich mir als Hersteller "Salsthom" einen ECE (Eurocity-Express) baue, der so aus sieht wie ein ICE.

Markenschutz (und eben auch Geschmacksmusterschutz) steht leider über der Panoramafreiheit. Man darf jetzt auch nicht zum nächsten Discounter fahren, das Logo fotografieren und das Bild nach Belieben veröffentlichen.


Ist das wirklich so? Soweit ich weiß, bezieht sich der Markenschutz nur auf die Benutzung, nicht aber auf die Darstellung der Marke.

Also Gesetze jonglieren kann ich nicht - bin mehr ein Fall für die Anwendung ;)

Auf jeden Fall muss man unterscheiden zwischen gewerblicher und nicht gewerblicher Nutzung.
Du kannst schon Logos fotografieren und auf Deine private Homepage stellen, ich glaube da spricht nichts dagegen. Aber wenn ich jetzt sagen wir mal das Logo von ALDI fotografiere und ungefragt auf ein FDP-Werbeplakat drucke - DAS ist dann nicht erlaubt ;))

Eine gewerbliche Nutzung des Fotos mit dem Logo ist ja irgendwo eine Nutzung der Marke und nicht nur deren bloße Darstellung. Insofern widersprechen wir uns ja nicht ;)

Belgien kennt auch die Panoramafreiheit, aber die ist gegebüber der deutschen "Version" leider um diese eine Sache eingeschränkt (in Frankreich übrigens auch).


Laut Wikipedia gibt es in Frankreich und Belgien keinerlei Panoramafreiheit, es ist aber immer die Frage, ob die Rechteinhaber auch von ihrem Recht Gebrauch machen wollen.

Ich zitiere mal Belgien-Ausschnitt aus Wikipedia:

Belgien
Die Panoramafreiheit im Sinne der deutschen Regelung gilt in Belgien nicht. In Belgien darf daher ein moderner, künstlerisch gestalteter Brunnen auf einem öffentlichen Platz nur dann als Foto veröffentlicht werden, wenn er nicht das zentrale Bildmotiv darstellt. Ebenso werden die Urheberrechte des Atomiums von der SABAM (belgische Verwertungsgesellschaft von Autoren, Komponisten und Verlegern) geschützt.

Da steht nicht, dass es in Belgien keine Panoramafreiheit gibt - nur, dass es nicht exakt so ist wie in Deutschland.

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