Ist das so? (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 21.08.2010, 16:23 (vor 5715 Tagen) @ grounder

Aus den Ausnahmen, die in § 23 KunstUrhG aufgeführt sind, kann ich ableiten, dass eine Person die Beiwerk ist, keinen Anspruch auf Nichtzeigens/Unkenntlichmachung des Bildes nach § 22 KunstUrhG hat.


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