Geschmacksmuster / Panoramafreiheit (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 21.08.2010, 22:53 (vor 5710 Tagen) @ Steffen
bearbeitet von Fabian318, Samstag, 21.08.2010, 22:57

Also Gesetze jonglieren kann ich nicht - bin mehr ein Fall für die Anwendung ;)

Offensichtlich ist es so, dass die Panoramafreiheit nur für Gebäude und alle "bleibenden" Gegenstände gilt, nicht also für den ICE. Hier kann dann vermutlich der Geschmacksmusterschutz doch die Verarbeitung der Bildnisse verhindern.

Auf jeden Fall muss man unterscheiden zwischen gewerblicher und nicht gewerblicher Nutzung.

Richtig. Und dann auch, ob die FDP auf Aldi in ein schlechtes Licht rücken will oder ob die FDP mit dem Mercedes-Stern werben will "Wir sorgen für bequemes Vorankommen"... ;-)

Ich zitiere mal Belgien-Ausschnitt aus Wikipedia:

Belgien
Die Panoramafreiheit im Sinne der deutschen Regelung gilt in Belgien nicht. In Belgien darf daher ein moderner, künstlerisch gestalteter Brunnen auf einem öffentlichen Platz nur dann als Foto veröffentlicht werden, wenn er nicht das zentrale Bildmotiv darstellt. Ebenso werden die Urheberrechte des Atomiums von der SABAM (belgische Verwertungsgesellschaft von Autoren, Komponisten und Verlegern) geschützt.

Stimmt, da hast du wohl Recht. Obwohl ja auch genannt ist, dass irgendwelche Brunnen nicht als Hauptmotiv veröffentlicht werden dürfen. Weißt du, wie das dort genau aussieht?

Das ist ja auch eine tolle Ansicht:

In der deutschen Wikipedia sind die Bilder wieder online, und dazu auch noch unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Man ist dort aktuell folgender Ansicht: Für Deutsche gilt die Panoramafreiheit weltweit, und in Deutschland kann man alles damit machen.

www.bruessel-gui.de


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