Geschmacksmuster (Allgemeines Forum)

Steffen, Samstag, 21.08.2010, 22:51 (vor 5711 Tagen) @ Fabian318

Wie ich dieser Wikipedia-Seite entnehme, können bei einem Geschmacksmusterschutz (nicht bei einer Marke!) offenbar doch Rechte, die die Bildwiedergabe regulieren, seitens des Inhabers vorliegen: http://de.wikipedia.org/wiki/Geschmacksmuster . Allerdings ist die einfache Wiedergabe auf einer Homepage zu Dokumentarzwecken usw. offenbar immer unproblematisch.

Muss ich die kryptischen Aussagen in Wikipedia verstehen? *lach*

Aber das was Du ansprichst ist die "redaktionelle Nutzung". Das ist dann noch eine andere Baustelle. Da ist vieles erlaubt.

Mir fallen auf Anhieb folgende Arten der Nutzung ein:
*gewerblich/kommerziell (z.B. für Werbebroschüren) ==> allg. viele Einschränkungen
*redaktionell (=Texte mit Bildern "ausschmücken) ==> hier ist vieles erlaubt
*künstlerisch ==> noch mehr erlaubt
*privat (nicht veröffentlicht) ==> da kann man praktisch alles machen


P.S.: Dein Link hat nicht funktioniert, weil direkt ein Punkt (Satzzeichen) folgte. Habs korrigiert - auch wenn es jetzt nicht mehr 100% der perfekten Darstellung (=kein Leerzeichen vor Satzzeichen) entspricht ;)

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