Geschmacksmuster / Panoramafreiheit (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 21.08.2010, 22:21 (vor 5717 Tagen) @ Steffen
bearbeitet von Fabian318, Samstag, 21.08.2010, 22:24

Wenn Du so willst ist ein Foto ja die Kopie des Designs ;)

Ne, eine Kopie wäre es, wenn ich mir als Hersteller "Salsthom" einen ECE (Eurocity-Express) baue, der so aus sieht wie ein ICE.

Markenschutz (und eben auch Geschmacksmusterschutz) steht leider über der Panoramafreiheit. Man darf jetzt auch nicht zum nächsten Discounter fahren, das Logo fotografieren und das Bild nach Belieben veröffentlichen.

Ist das wirklich so? Soweit ich weiß, bezieht sich der Markenschutz nur auf die Benutzung, nicht aber auf die Darstellung der Marke. § 14 MarkenG spricht auch nur von einer geschäftlichen Benutzung, also z.B. das Führen eines ähnlichen/identischen Symbols auf eigenen Waren, wenn ich es aber nur darstelle, benutze ich die Marke ja nicht, wenn die Darstellung auch noch unentgeltlich ist entfällt das "geschäftlich" in jedem Fall.

Interessant ist dieser Kommentar von "Hans-Martin" aus diesem Forum:

Es gibt eine klare Regelung bei Veröffentlichung von Markennamen.
Die Veröffentlichung eines Fotos mit einem Markennamen ist gründsätzlich erlaubt wenn sie, so wie hier der Truck, im öffentlichen Bereich sichtbar ist, die Marke durch die Veröffentlichung keinen Schaden erleidet oder damit für ein eigenes ähnliches Produkt geworben wird.
Wenn eine Firma öffentlich Werbung betreibt und dabei auch der Markenname sichtbar ist muss diese Firma auch davon ausgehen das fotografiert wird und diese Fotos auch gezeigt oder veröffentlicht werden, sei es in Form einer Reportage oder Fotos von Besuchern. Da diese Firma durch die Veröffentlichung auch einen Nutzen zieht ist diese Veröffentlichung der Fotos nicht verboten.

Das ist keine verbindliche Rechtsauskunft sondern mein Wissenstand als Herausgeber eines Onlinemagazins und einer kurzen Rückfrage bei einem Rechtsanwalt.

LG
Hans Martin

Belgien kennt auch die Panoramafreiheit, aber die ist gegebüber der deutschen "Version" leider um diese eine Sache eingeschränkt (in Frankreich übrigens auch).

Laut Wikipedia gibt es in Frankreich und Belgien keinerlei Panoramafreiheit, es ist aber immer die Frage, ob die Rechteinhaber auch von ihrem Recht Gebrauch machen wollen.


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