Ich vermute Kalkül (Allgemeines Forum)

Ludo, Niedersachsen, Sonntag, 08.11.2026, 12:36 (vor 2 Stunden, 28 Minuten) @ Wp1

Hallo,

Ein Vertrag, der auf eine vorher festgelegte Laufzeit geschlossen und für den ein einmaliges Entgelt gezahlt wird, kann eben nicht gekündigt werden, die hier zitierte Klausel ist schon der Klassiker einer den Kunden unangemessen benachteiligenden Regelung, die zudem noch überraschend ist, mithin nach dem AGB-Recht unwirksam.


Und was schlägst du uns zum weiteren Vorgehen vor?

Nichts. Zurücklehnen. Akzeptieren und neues Produkt in Anspruch nehmen.
Ich vermute, dass es von Seiten der DB ein entsprechendes Kalkül ist. Vermutlich wissen die konzerninternen Experten ganz genau, dass die Kündigung ohne Entschädigungszahlung rechtswidrig ist, da der Vertrag für die entsprechende Laufzeit geschlossen wurde (Laufzeit bis zu 13 Jahren, also bei einer Kündigung im Jahr 2027 im schlimmsten Fall weitere 9 Jahre Laufzeit, die man nicht in Anspruch nehmen kann).

Ungeachtet dessen sollte man sich die Frage stellen: Ist es den Aufwand wert, juristisch aktiv zu werden? Spielen wir mal die Alternative durch: Zum jetzigen Zeitpunkt kostet das Folgeprodukt 0 Euro, im Anschluss zahlte man zuletzt 6,99 € (wenn ich mich richtig erinnere). Rechnen wir mal mit im Durchschnitt 10 Euro pro Jahr (inflationsbedingt) nach dem Gratis-Jahr, dann macht das 80 Euro für 9 Jahre. Eine Erstberatung beim Anwalt dürfte diese Kosten bereits übersteigen, ganz abgesehen von der Zeit, die man investieren müsste. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand tatsächlich den juristischen Weg geht, ist extrem gering; die Produktionskosten für die letzten DB-Plastikkarten auf diesem Planeten sowie das Bereithalten der entsprechenden Logistik (Maschinen, Personal) dürfte deutlich teurer sein.

Ärgerlich, aber es ist wie es ist.

Gruß, Ludo


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