Alte Jugend Bahncard wird vorzeitig gekündigt? (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Mittwoch, 04.11.2026, 20:57 (vor 2 Stunden, 1 Minuten) @ Hustensaft

Die einfachste Variante ist: Teile der Bahn mit, dass Du die Kündigung für rechtlich unzulässig hältst und selbiger widersprichst, wenn das nicht akzeptiert wird, wende Dich an das Eisenbahnbundesamt.


Der Mit-Nichtwissen-bestritten-Zug ist dann aber abgefahren.


Der nutzt im Ernstfall ohnehin nichts und führt nur zur FN und rechtlichen Auseinandersetzungen, unter denen zunächst das reisende Kind leidet - und genau das gilt es zu vermeiden.

Ich beziehe mich auf den Fall, dass Kind den Zugang der Kündigungsmitteilung vor Gericht bestreitet, wenn ein Beförderer BC-Aufzahlungen gegen Kind einklagt -> Die Nummer kann man, wenn man der DB Fernverkehr AG auf die E-Mail erwidert, nicht mehr durchziehen.

Die rechtlichen Auseinandersetzungen provoziert eigentlich nur Ihr beiden, indem Ihr jetzt schon feststellen lassen wollt, dass es keine Kündigung gibt, ohne dass bahnseitig überhaupt eine Leistungsverweigerung eingetreten ist oder sicher eintreten wird.


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