Unnötig. (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Mittwoch, 04.11.2026, 14:18 (vor 1 Stunden, 16 Minuten) @ Funk-Zauberer
bearbeitet von Barzahlung, Mittwoch, 04.11.2026, 14:21

Ich habe mal einen Fachanwalt für Reiserecht gefragt, ob wie große die Erfolgschancen eingeschätzt werden gegen diese Kündigung durch die Bahn vorzugehen und ob dies wirtschaftlich wäre.

Gegen eine aus Deiner Sicht unwirksame Kündigung vorgehen? Aber das ist doch gar nicht erforderlich.

Um den 25-Prozent-Rabatt weiterhin in Anspruch nehmen zu können, löst Du einfach weiterhin Fahrkarten mit BahnCard-Rabatt und verweist bei der Kontrolle auf Deinen BahnCard-Vertrag mit der DB Fernverkehr AG. Kommt es dabei zu einer Beanstandung widersprichst Du der Forderung schriftlich an das SC FN. Erst wenn die DB eine BC-Aufzahlung oder eine FN einklagt, würde ich mal über Beistand nachdenken. Soweit wird es eh nicht kommen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum