Unnötig. (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 04.11.2026, 15:41 (vor 7 Stunden, 30 Minuten) @ Barzahlung

Ich habe mal einen Fachanwalt für Reiserecht gefragt, ob wie große die Erfolgschancen eingeschätzt werden gegen diese Kündigung durch die Bahn vorzugehen und ob dies wirtschaftlich wäre.


Gegen eine aus Deiner Sicht unwirksame Kündigung vorgehen? Aber das ist doch gar nicht erforderlich.

Zumal die Kündigung selbst gemäß diesen AGB mutmaßlich nie wirksam erfolgt ist (da nicht schriftlich)...

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Weg mit dem 4744!


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