Unwirksame Bestimmung (Allgemeines Forum)

Hustensaft, Donnerstag, 05.11.2026, 18:00 (vor 29 Minuten) @ JoeO

Ein Vertrag, der auf eine vorher festgelegte Laufzeit geschlossen und für den ein einmaliges Entgelt gezahlt wird, kann eben nicht gekündigt werden, die hier zitierte Klausel ist schon der Klassiker einer den Kunden unangemessen benachteiligenden Regelung, die zudem noch überraschend ist, mithin nach dem AGB-Recht unwirksam.


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