Recht haben und Recht bekommen sind zwei Dinge. (Allgemeines Forum)

LoungeHopper, Freitag, 24.10.2025, 18:44 (vor 61 Tagen) @ JeDi

Ich bin da absolut bei euch, die EU-Verordnung gewährt dem Fahrgast eine kostenlose Übernachtung und dann braucht es den Fahrgast eigentlich auch nicht zu interessieren, wie diese zustande kommt. Im Eisenbahnverkehr habe ich das Gefühl, dass man den Fahrgast gerne mal sich selbst überlässt. Gerade wenn man an Orten strandet, wo keine Information vorhanden ist oder diese geschlossen hat, hat man eher theoretische Chancen, den Beförderer bzw. dessen Personal zu erreichen. Im Flugverkehr funktioniert das meiner Erfahrung nach etwas besser.

Wenn einem das Recht jedoch verweigert wird, steht man echt schlecht dar, wenn man nicht vorstrecken kann oder will. Und da gibt es wirklich viele Gründe, warum das in welcher Konstellation nicht geht. Und das ist nun wirklich nicht Verschulden des Fahrgastes, denn der hat ja für die Beförderung schon ein Entgelt geleistet.

Die Durchsetzung des Rechts ist dann leider sehr schwierig. Die Polizei zu rufen wäre nicht verhältnismäßig, die würden auch nicht viel machen (dürfen). Eine einstweilige Verfügung zu erwirken wird schwer. Da würde dann im Zweifel nur helfen, die Nacht durchzumachen und im Nachhinein dann Schadenersatz oder Schmerzensgeld zu verlangen. Fände ich als Jura-Laie mal ne spannende Fragestellung, wenn das jemand mal zu Ende prozessieren würde.

Was ich sagen will: Recht haben heißt nicht Recht bekommen, wohl dem, der das Geld dann vorstrecken kann.


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