...doch! (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 24.10.2025, 17:41 (vor 61 Tagen) @ Neitech_BR611

...doch, das schreibt sie ganz genau so vor.

Bezogen auf die Eingangsfrage von @lila Schnitzel zum Deutschlandticket ist die rechtliche Regelung eindeutig:

Laut VERORDNUNG (EU) 2021/782 gilt für alle Fahrgäste die über ein gültiges Deutschlandticket verfügen gemäß Artikel 2 Abs. 1, Artikel 3 Abs. 6, 7, 19 und 20, Artikel 7 Abs. 1 und Artikel 20 die Hilfeleistung mittels einer kostenlose Übernachtung in einem Hotel oder einer anderen Unterkunft.

Diese ist aber durch den Beförderer zu stellen, der Verordnung nach DARF der Reisende gar nicht in Vorleistung gehen, sondern muss immer zunächst Kontakt mit dem Beförderer aufnehmen.

Auslegen und Erstatten ist grade NICHT der Regelweg, sondern quasi die Rückfallebene.

--
Weg mit dem 4744!


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