Erfahrungsbericht SEV/Fahrgastrechte DB/SNCF Mulhouse (Reiseberichte)

Basic.Master, Hessen, Montag, 29.09.2025, 15:58 (vor 82 Tagen) @ Barzahlung

Frag doch umgekehrt, warum eine weitere Fahrkarte zu kaufen sein sollte?
Die GCC-CIV/PRR enthalten hierzu folgende Bestimmungen:

10.1.1 Fällt der Zug aus oder ist er verspätet oder hat ein Reisender eine Reservierung für ein Fahrrad getätigt und wird die Beförderung des Fahrrads ohne berechtigten Grund verweigert, und ist nach Erfahrung des Beförderers objektiv davon auszugehen, dass der Bestimmungsort gemäss Beförderungsvertrag mit 60 Minuten oder mehr1 Verspätung erreicht wird, kann der Reisende unter den Bedingungen in Punkt 10.1.4 nachstehend:

a) für die nicht durchgeführte Reise oder für den nicht durchgeführten und/oder durchgeführten, aber sinnlos gewordenen Teil der Reise Erstattung des Beförderungspreises sowie die unentgeltliche Rückbeförderung zum Abfahrtsort verlangen, oder

b) seine Reise bei nächster Gelegenheit oder zu einem anderen für den Reisenden passenden Zeitpunkt, wenn nötig mit geänderter Streckenführung fortsetzen.

10.1.2 Die Rückkehr zum Abgangsort der Reise oder die Weiterreise sind nur mit den Beförderern möglich, die an der Durchführung des Beförderungsvertrages beteiligt sind. Sie finden unter vergleichbaren Bedingungen statt, wie die ursprüngliche Reise.

https://cit-rail.org/de/personenverkehr/produkte/

Beförderer sind bei Dir die gleichen. Weitere Einschränkungen gibt es nicht und gäbe es sie, würde mit denen ja gegen Unionsrecht verstoßen (Art. 18 Abs. 1 lit. c und Abs. 2 VO (EU) 2021/782).

Die Frage hätte ich mir in einer ruhigen Stunde definitiv gestellt bzw. recherchiert, wie die Lage ist. Allerdings sollte der erste Zug der geplanten Ersatzverbindung schon in ein paar Minuten abfahren, so dass das in der Situation nicht mehr möglich war. Für mich war es jetzt auch der erste Fall, dass im Ausland etwas schiefgeht, so dass es da auch keinen Erfahrungswert gab.

Es wäre mir an sich auch lieber gewesen, die andere Verbindung einfach so zu fahren, ohne dann im Nachgang nochmal Servicecenter Fahrgastrechte bzw. SNCF bemühen zu müssen. Beim nächsten Mal dann vermutlich...

Ja, aber beim Lösen zusätzlicher Fahrkarten, die gar nicht erforderlich sind, sehe ich ein erhebliches Risiko, wegen Eigenverschulden auf den Kosten sitzen zu bleiben. Ich würde hier besser einsteigen, die Sache mit dem Zugbegleiter klären und wenn das ohne Erfolg bleibt, eine Nachforderung ausstellen lassen. So liegt der Ball bei der Bahn, das Geld einzutreiben.

Das Risiko habe ich hier wiegesagt inkaufgenommen (bei z.B. 50€ wäre das anders gewesen). Ich spreche halt kein Französisch und hatte nach dem anstrengenden Tag dann auch keine Lust mehr, ggf. mit dem Zugbegleiter über das Thema zu diskutieren.


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