Erfahrungsbericht SEV/Fahrgastrechte DB/SNCF Mulhouse (Reiseberichte)

Barzahlung, Donnerstag, 25.09.2025, 16:01 (vor 85 Tagen) @ Basic.Master

DB Online-Tickets kann man über die Auftragssuche von überall aus abrufen und ggf. ausdrucken.
https://www.bahn.de/faq/auftragssuche

Das hab ich mal über einen ÖBB-Schalter machen lassen. Die Dame hinterm Tresen hat brav meine Instruktionen befolgt und heraus kam ein Ticket mit angehefteter Bescheinigung.


Das virtuelle Ticket an sich wäre vermutlich gar nicht das Problem gewesen. Ich war mir da halt nicht sicher, ob ich bei Inanspruchnahme der Fahrgastrechte auch im Ausland mit der ursprünglichen Fahrkarte fahren kann, oder ob ich für (dann erlaubte) Alternativrouten erstmal selber eine Fahrkarte kaufen und dann erstatten lassen muss.

Frag doch umgekehrt, warum eine weitere Fahrkarte zu kaufen sein sollte?
Die GCC-CIV/PRR enthalten hierzu folgende Bestimmungen:

10.1.1 Fällt der Zug aus oder ist er verspätet oder hat ein Reisender eine Reservierung für ein Fahrrad getätigt und wird die Beförderung des Fahrrads ohne berechtigten Grund verweigert, und ist nach Erfahrung des Beförderers objektiv davon auszugehen, dass der Bestimmungsort gemäss Beförderungsvertrag mit 60 Minuten oder mehr1 Verspätung erreicht wird, kann der Reisende unter den Bedingungen in Punkt 10.1.4 nachstehend:

a) für die nicht durchgeführte Reise oder für den nicht durchgeführten und/oder durchgeführten, aber sinnlos gewordenen Teil der Reise Erstattung des Beförderungspreises sowie die unentgeltliche Rückbeförderung zum Abfahrtsort verlangen, oder

b) seine Reise bei nächster Gelegenheit oder zu einem anderen für den Reisenden passenden Zeitpunkt, wenn nötig mit geänderter Streckenführung fortsetzen.

10.1.2 Die Rückkehr zum Abgangsort der Reise oder die Weiterreise sind nur mit den Beförderern möglich, die an der Durchführung des Beförderungsvertrages beteiligt sind. Sie finden unter vergleichbaren Bedingungen statt, wie die ursprüngliche Reise.

https://cit-rail.org/de/personenverkehr/produkte/

Beförderer sind bei Dir die gleichen. Weitere Einschränkungen gibt es nicht und gäbe es sie, würde mit denen ja gegen Unionsrecht verstoßen (Art. 18 Abs. 1 lit. c und Abs. 2 VO (EU) 2021/782).

Da der TER 200 für eine passende Verbindung in wenigen Minuten abfahren sollte, habe ich mich dann spontan dazu entschieden, eine Fahrkarte zu kaufen (war mit ca. 23€ jetzt auch nicht die Welt und wäre im Falle einer Nichterstattung noch verschmerzbar gewesen).

Ja, aber beim Lösen zusätzlicher Fahrkarten, die gar nicht erforderlich sind, sehe ich ein erhebliches Risiko, wegen Eigenverschulden auf den Kosten sitzen zu bleiben. Ich würde hier besser einsteigen, die Sache mit dem Zugbegleiter klären und wenn das ohne Erfolg bleibt, eine Nachforderung ausstellen lassen. So liegt der Ball bei der Bahn, das Geld einzutreiben.


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