Erfahrungsbericht SEV/Fahrgastrechte DB/SNCF Mulhouse (Reiseberichte)
DB Online-Tickets kann man über die Auftragssuche von überall aus abrufen und ggf. ausdrucken.
https://www.bahn.de/faq/auftragssucheDas hab ich mal über einen ÖBB-Schalter machen lassen. Die Dame hinterm Tresen hat brav meine Instruktionen befolgt und heraus kam ein Ticket mit angehefteter Bescheinigung.
Das virtuelle Ticket an sich wäre vermutlich gar nicht das Problem gewesen. Ich war mir da halt nicht sicher, ob ich bei Inanspruchnahme der Fahrgastrechte auch im Ausland mit der ursprünglichen Fahrkarte fahren kann, oder ob ich für (dann erlaubte) Alternativrouten erstmal selber eine Fahrkarte kaufen und dann erstatten lassen muss. Da der TER 200 für eine passende Verbindung in wenigen Minuten abfahren sollte, habe ich mich dann spontan dazu entschieden, eine Fahrkarte zu kaufen (war mit ca. 23€ jetzt auch nicht die Welt und wäre im Falle einer Nichterstattung noch verschmerzbar gewesen).
Wollte die Dame mit dem gutem Englisch keine Ausfallbestätigung schreiben? Denn damit und dem Online-Ticket (und idealiter noch einem Auszug der Nr. 10.1.1 GCC-CIV auf französisch) hätte ich dann keine größeren Sorgen mehr, dass der Zugbegleiter im TER noch rumzickt.
An eine schriftliche Ausfallbestätigung hatte ich an der Stelle tatsächlich nicht gedacht. Man ist halt mittlerweile in Deutschland gewöhnt, dass die Zugbindung im Falle des Falles praktischerweise "ohne besondere Bescheinigung" aufgehoben ist. Und es mittlerweile auch im DB-Navigator steht...wobei ich nicht weiß, ob die SNCF dieser Hinweis dort interessiert hätte.
Schon lustig, dass es die SNCF schaffen, auf einen von der DB weitergeleiteten Online-Antrag per E-Mail zu antworten, während die DB dann immer noch sinnlos Briefe verschickt.
Die Fahrgastrechte-Abwicklung bei der SNCF lief wirklich gut (die des SEV dagegen nicht); da könnte sich die DB eine große Scheibe von abschneiden. Ein Kontaktweg per E-Mail würde es bei der DB wesentlich einfacher machen und das müßige Telefonieren ersparen.
Irgendwie glaube ich auch, dass die SNCF den Fall erst nach dem Anruf weitergereicht bekommen hat (obwohl im ersten DB-Brief eine Weiterleitung erwähnt wurde)...
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