Rückfrage 100 Min-Frist FGR (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Mittwoch, 24.09.2025, 23:14 (vor 89 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von Barzahlung, Mittwoch, 24.09.2025, 23:19

Hm,das ist eigentlich genau das,was ich vermeiden möchte.

Taxi und Hotelkosten sind doch gleich,oder ?


Nein, du musst dem Beförderer eine Frist von 100min geben, um dir das weitere Vorgehen zu erläutern, ehe du selbst tätig werden darfst. Wenn dir die DB Information einen Taxigutschein Köln-Wuppertal ausstellt, tut sie ihrer Pflicht genüge.


Wo genau findet man etwas zu dieser Frist von 100min?


In Artikel 18, Absatz 3 EU-VO 782/2021. Siehe hier.

Wobei es oben ja aber um Hilfeleistung gemäß Art. 20 Abs. 2 lit. b geht.
Es könnte aber ggf. so sein, dass man sowas heranzieht für die Frage, ab wann eigentlich eine Selbstvornahme für ein Hotel/Transfer erfolgen darf, wenn die Hilfeleistungspflicht verletzt wird.

Für die E-Mail-Schreiber in der Praxis wahrscheinlich eher weniger relevant, da die E-Mail an den Beförderer natürlich auch nach 100min. noch unbeantwortet bleiben wird.


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