Übernacghtung auf Kosten der DB (Allgemeines Forum)

gnampf, Mittwoch, 24.09.2025, 20:07 (vor 140 Tagen) @ 611 040

Was habt ihr immer mit dieser Frist?

Was hast du nur immer für Probleme mit der Rechtslage?

Ich glaube hier nutzen doch einige regelmäßig die FGR

du z.B.

und wissen daher sehr gut,

du leider nicht immer

die Diskussion Taxi oder Hotel gab es noch nie

Interessant, dann hab ich das wohl immer nur geträumt, wenn ich darüber mit den MA diskutiert hab?

Es ist also völlig realistisch und wahrscheinlich der häufigste Fall, das man erstmal in Vorkasse gehen müsste und dann das Geld zurück fordert.

Da sieht meine Statistik anders aus.

Wie sollte das SC FGR da beweisen(!) dass du dein teures Hotel auf eigene Faust gebucht hast, und nicht vorher sinnlos ewig an der DB Info angestanden hast um dir dort nur ein FGR-Formular in die Hand drücken zu lassen, mit den Worten, falls es Fragen gibt, dort anrufen, und der Nächste bitte.

Ob dein Hotel teuer oder billig ist spielt da erstmal gar keine Rolle. Die eingereichte Rechnung kann da z.B. durchaus Rückschlüsse auf den Buchungszeitpunkt erlauben.
Und: das SC FGR muss erstmal gar nichts beweisen. Du willst etwas von denen, nicht die von dir. Ergo können sie einfach auch erstmal ablehnen und behaupten du hättest ihnen keine Gelegenheit gegeben vor Ort. Danach kannst du dann gerne klagen, doch auch da wird dann mitunter die Beweislast bei dir als Kläger liegen.


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