Übernacghtung auf Kosten der DB (Allgemeines Forum)

gnampf, Mittwoch, 24.09.2025, 10:21 (vor 141 Tagen) @ 611 040

Ob du Hotel oder Taxi willst, kannst du als Fahrgast aussuchen.

dazu wurd dir ja schon geschrieben, dass das so pauschal erstmal Blödsinn ist. Eine 5min Taxifahrt ablehnen und stattdessen ein Hotel fordern kannst du zwar machen, wirst aber keinen Gutschein bekommen und auf allen Kosten sitzen bleiben. Hier gilt auch immer noch die Pflicht den Schaden zu minimieren, solange das zumutbar ist. Und das wäre es bei dem Beispiel definitiv.
Ergo: es kommt immer stark auf den Einzelfall an.

Ich würde in Frankfurt direkt sagen, dass ich einen Hotelgutschein möchte, da ich nicht mehr ans Ziel komme.

Kannst du tun. Je nachdem wer dir gegenüber sitzt, und was der von dir hält, wird er dann gerade das kategorisch ablehnen und dir nur ein Taxi anbieten, in der Annahme das du dann eh ablehnst und in Vorleistung gehst.

Alternativ kannst du auch direkt ein Hotel in Frankfurt buchen und die Rechnung beim SC FGR einreichen. Ist nicht so meins, da man immer ewig dem Geld hinterherrennen muss.
Aber wenn du Diskussionen an der Info vermeiden möchtest, kannst das auch tun.

Kannst du tun. Mit Pech bleibst du dann auf deinen Kosten sitzen, da du dem Beförderer nicht die Gelegenheit gegeben hast sich um dich zu kümmern, wie es aber vorgeschrieben ist. Das wird zwar aktuell noch nicht geprüft, kann sich aber jederzeit ändern. Und wäre auch heute anwendbar, wenn es bis vor Gericht geht.


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