Gewagte Aussage (Allgemeines Forum)

LoungeHopper, Mittwoch, 24.09.2025, 09:55 (vor 89 Tagen) @ 611 040

Ob du Hotel oder Taxi willst, kannst du als Fahrgast aussuchen.

Wollen kannst du als Fahrgast viel, aber die EU-Verordnung sagt, dass vom Beförderer organisierte Alternativen Vorrang haben. Insofern kann es zwar sein, dass du ein Hotel möchtest, der Beförderer aber eine Fahrt mit dem Taxi o.Ä. organisiert. Die vom Beförderer organisierte Alternative muss zwar zumutbar sein, aber was das im konkreten Fall bedeutet, muss notfalls ein Gericht entscheiden.

Mein Tipp wäre eine Kontaktaufnahme per E-Mail an die im Impressum von bahn.de genannte Adresse mit Aufforderung zur Nennung einer Alternative samt angemessener Frist. Wenn von dort keine Antwort erfolgt, dann kann man auf eigene Faust eine Alternative organisieren, Belege aufbewahren, zur Erstattung einreichen und wenn das nicht erfolgreich ist, weitere Schritte erwägen (Schlichtungsstelle, Anwalt etc.)

In den meisten Fällen gingen solche Fälle bei mir beim SCFGR durch, ggf. nach einem Telefonat. Prinzipiell kann man mit einer freundlichen telefonischen Nachfrage viel erreichen. Getreu dem Motto: erst freundlich, dann freundlich und bestimmt und schlussendlich bestimmt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum