Beschwerden (Fahrkarten und Angebote)

bahnfahrerofr., Mittwoch, 06.08.2025, 16:26 (vor 125 Tagen) @ Barzahlung

Genau. An den Nutzer "Barzahlung": Wo steht geschrieben, dass das Geltendmachen von FGR (Fahrpreisentschädigung und Fahrpreiserstattung) eine Beschwerde darstellt?


Was ist es Deines Erachtens denn? Im Absatz darüber (Art. 28 Abs. 1) ist von einem Verfahren zur Beschwerdebearbeitung im Zusammenhang mit den unter diese Verordnung fallenden Rechten und Pflichten in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen die Rede, wobei dieses Verfahren nicht für die Zwecke des Kapitels III gilt.


Ich sehe die Wahl der Formulierung aber auch als etwas problematisch.

Gemeint ist es sicher so, wie du es hier wiedergibst.

In einer deutschen Verordnung würde man aber das Wort Beschwerde hier nicht nutzen. Vermutlich stattdessen Anspruch.
Eventuell ist das eine Frage der Übersetzung.


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