Kulanz oder europäisches Recht? (Fahrkarten und Angebote)

ICE920, München, Dienstag, 05.08.2025, 09:24 (vor 130 Tagen) @ JeDi

Jedenfalls hat sie ein Verbraucherverband erstritten, es ist also mitnichten Kulanz, die von heute auf morgen eingestellt werden könnte. Schon gar nicht rückwirkend, also bei Tickets, die man schon hat.


Wo ist denn die Erstattbarkeit bis einem Jahr nach der geplanten Fahrt geregelt?

Die Verjährungsfrist von Ansprüchen auf Fahrgastrechte ist einer Schnellrecherche nach in der Verordnung unter Artikel 60 Verjährung Satz 2 im Anhang I geregelt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum