Fristen (Fahrkarten und Angebote)

tbsn, Würzburg, Dienstag, 05.08.2025, 13:01 (vor 191 Tagen) @ gnampf

Wo steht das eigentlich? In der EU 2021/782 wird eine Frist von drei Monaten ausschließlich in Zusammenhang mit Beschwerden genannt. Ansonsten verjähren Ansprüche nach 12 Monaten. Selbst wenn es für die Entschädigungszahlung eine spezielle Regelung geben sollte, ändert das ja auch nichts daran, dass die Fahrt bei einer Weiterreise zu einem späteren Zeitpunkt noch gar nicht abgeschlossen ist.


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