Kulanz oder europäisches Recht? (Fahrkarten und Angebote)

gnampf, Dienstag, 05.08.2025, 10:23 (vor 125 Tagen) @ JanZ

Mit der Novelle der FGR-Verordnung wurde die Frist fürs geltendmachen der Ansprüche von einem Jahr auf 3 Monate reduziert.Die DB ist aber bisher wohl aus Kulanz bei dem einen Jahr geblieben.
Wie weit sich das auf späteres fahren auswirkt wäre die Frage, denn als die Verbraucherschützer geklagt haben gabs noch keine kürzere Frist in der Verordnung. Wird aber erst interessant, wenn die DB die Frist reduziert.


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