Beschwerden (Fahrkarten und Angebote)

Reservierungszettel, KDU, Dienstag, 05.08.2025, 23:38 (vor 191 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von Reservierungszettel, Dienstag, 05.08.2025, 23:39

Genau. An den Nutzer "Barzahlung": Wo steht geschrieben, dass das Geltendmachen von FGR (Fahrpreisentschädigung und Fahrpreiserstattung) eine Beschwerde darstellt?


Was ist es Deines Erachtens denn? Im Absatz darüber (Art. 28 Abs. 1) ist von einem Verfahren zur Beschwerdebearbeitung im Zusammenhang mit den unter diese Verordnung fallenden Rechten und Pflichten in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen die Rede, wobei dieses Verfahren nicht für die Zwecke des Kapitels III gilt. Beschwerde i.S.d. Art. 28 ist also jede Fahrgasteingabe, die sich um anzuwendende Bestimmungen außerhalb des Kapitels III dreht.

Eine Beschwerde kann meiner Meinung nach nur gegen Personen und Firmen allgemein gerichtet werden.

Also Herr X war äußerst unfreundlich zu mir, im Zug Y war es unnormal dreckig.

Wenn ich FGR einreiche Fordere ich einen Teil meiner Fahrkarte oder sonstige Ausgaben.

Bei einer richtigen Beschwerde zum Thema Bahn kann ich nur auf Kulanz oder eine andere Form der Wiedergutmachung hoffen.


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