! zu Fahrgastrechten (Fahrkarten und Angebote)

EK-Wagendienst, EGST, Freitag, 18.07.2025, 17:49 (vor 148 Tagen) @ Reservierungszettel

zumal ja hier schon geschrieben wurde, das die Entschädigung dem Fahrgast zu steht,
und nicht dem, wer die Fahrkarte bezahlt hat, bzw. hier das Geld zurück bekommen hat.


du übersiehst aber in dem Fall, dass der Reisende bereits von Flix für die Verspätung entschädigt wurde. Einen Anspruch zweimal für den gleichen Fall entschädigt zu werden gibt es eher nicht.


solche Gedanken mache ich mir nicht, weil es mir egal ist.
Habe vor kurzen auch zusätzlich 6,50€ für eine nicht nutzbaren Reservierung bekommen, wegen geplatzten Anschluss, hatte die aber von der DB kostenlos bekommen.


Davon abgesehen gab es keine Verspätung, Flix hat lediglich das Ticket der DB übernommen. Was auch völlig in Ordnung ist.

Es entstand also gar kein Schaden, wenn der ICE nun über 60 Minuten Verspätung gehabt hätte wäre es ganz korrekt die Entschädigung auf den Preis des Flixtickets zu zahlen. Das müsste dann allerdings mit Abstimmung von Flix und DB getroffen werden.

Sprich die Überzahlung (das DB Tickt dürfte teurer sein) ginge an Flix.

das kam inzwischen raus, das es nur 20 Minuten waren.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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