! zu Fahrgastrechten (Fahrkarten und Angebote)

gnampf, Freitag, 18.07.2025, 16:18 (vor 204 Tagen) @ EK-Wagendienst

zumal ja hier schon geschrieben wurde, das die Entschädigung dem Fahrgast zu steht,
und nicht dem, wer die Fahrkarte bezahlt hat, bzw. hier das Geld zurück bekommen hat.

du übersiehst aber in dem Fall, dass der Reisende bereits von Flix für die Verspätung entschädigt wurde. Einen Anspruch zweimal für den gleichen Fall entschädigt zu werden gibt es eher nicht.


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