! zu Fahrgastrechten (Fahrkarten und Angebote)

rapht0r, Freitag, 18.07.2025, 15:15 (vor 148 Tagen) @ gnampf

Hm..schwierig.

Es besteht zunächst der ursprüngliche Beförderungsvertrag mit Flix.
Aus diesem werden Fahrgastrechte in Anspruch genommen, im konkreten Fall:
"Ausfall eines Zuges, wenn es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann."

In diesem Fall hat der ursprüngliche Beförderer das Recht, eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen. Tut er das nicht (was in diesem Fall anscheinend eingetreten war), werden dem Fahrgast bis zu 120€ Aufwendungen für alternative Verkehrsmittel erstattet.

Das bedeutet aber nicht, dass die Beförderung mit der DB jetzt Teil des urpsrünglichen Beförderungsvertrages mit Flix wird (darüber könnte man sich streiten, wenn Flix die Beförderung zur Verfügung stellen würde - in dem Fall hättest du vermutlich keinen seperaten Beförderungsvertrag mit der DB, der Vertrag entstünde dann wahrscheinlich zwischen DB und Flix).

Dadurch dass der Fahrgast sich selbst darum kümmert, entsteht ein neuer Beförderungsvertrag mit der DB und daraus resultierende Fahrgastrecht-Ansprüche könntest du bei der DB geltend machen.

Analoges Beispiel: Taxigutscheine!
Bekommst du im verspäteten Zug einen Taxigutschein, entsteht ein Vertrag zwischen DB und Taxiunternehmen. Ohne Gutschein entsteht der Vertrag zwischen dem Fahrgast und dem Taxiunternehmen (und die Bahn erstattet später hoffentlich).

So zumindest mein Verständnis - aber die Erfahrung zeigt, dass mein Verständnis und die Realität oft divergieren.

Grüße!


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