! zu Fahrgastrechten (Fahrkarten und Angebote)

Sanformatiker, Freitag, 18.07.2025, 15:37 (vor 148 Tagen) @ rapht0r

Ob Anspruch oder nicht ist juristisch eine spannende Frage, aber in der Praxis wohl nicht von Relevanz. Die DB wird niemals wissen, dass man das Ticket als Ersatz für den ausgefallenen Flix gekauft hat und wird - sofern keine Ausschlussgründe vorliegen - anstandslos erstatten. Flix wird wiederum nichts vom FGR-Antrag bei der DB wissen.


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