! zu Fahrgastrechten (Fahrkarten und Angebote)

gnampf, Freitag, 18.07.2025, 16:06 (vor 148 Tagen) @ rapht0r

Dadurch dass der Fahrgast sich selbst darum kümmert, entsteht ein neuer Beförderungsvertrag mit der DB und daraus resultierende Fahrgastrecht-Ansprüche könntest du bei der DB geltend machen.

Richtig, gegenüber der DB würden - bei entsprechender Verspätung - grundsätzlich Ansprüche bestehen. Diese Ansprüche würden aber umgekehrt in meinen Augen zu einer Minderung der Ansprüche ggü. Flix führen. Wenn Flix also voll erstattet und du bekommst Geld von der DB zurück, dann müsste das zu Flix, ansonsten hättest du dich dran bereichert. Du hast deinen Schaden ja bereits voll durch Flix ersetzt bekommen, incl. eben dem Zeitverlust.

Bekommst du im verspäteten Zug einen Taxigutschein, entsteht ein Vertrag zwischen DB und Taxiunternehmen. Ohne Gutschein entsteht der Vertrag zwischen dem Fahrgast und dem Taxiunternehmen (und die Bahn erstattet später hoffentlich).

Wenn der Taxifahrer dir dann nach Zahlung 20 Euro Rabatt zurück gibbt, dann wären die aber ebenfalls an den Aussteller vom Gutschein zu erstatten.


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