Fahrgastrechte-Ausnahmen für SPNV in Frankreich (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Dienstag, 08.07.2025, 23:30 (vor 161 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von bahnfahrerofr., Dienstag, 08.07.2025, 23:34

Der Art. 18 ist bis auf den Abs. 3 auf Stadt-, Vororte- und Regionalverkehr nicht anzuwenden. Es scheint in seinem Fall also richtig entschieden worden zu sein, dass keine Fahrpreiserstattung bezahlt worden ist.

Kaum zu glauben. Aber scheint noch so zu sein. Die Tabelle ist ja recht aktuell und es scheint für diese Ausnahmen offenbar immer noch kein Enddatum zu geben (nur für FV - 2029?)

Was sie wohl seit diesem Jahr machen, ist die Anerkennung von FGR auf der Gesamtstrecke bei kombinierten NV-FV-Fahrten. Irgendwie hatte ich es so im Hinterkopf, dass in dem Zuge auch FGR für reine NV-Fahrten eingeführt werden, aber offenbar ist das nicht so.

(die fehlende Verspätungentschädigung ist ja mal das eine, wenn man es weiß, kann man darüber hinweg sehen, aber bei Nichtleistung einfach zu sagen ätsch, hättest ja früher fahren können, ich weiß nicht... irgendwie ein Geschäftsgebahren irgendwo zwischen Betrug und Ryanair).

In dem Fall würde ich tatsächlich mal versuchen, die Zahlung zurück zu holen.
Ich hatte mal ein Busticket in Italien gekauft, und der Bus fuhr die Haltestelle nicht an. Das Taxi ging auf meine Kappe, aus Prinzip wollte ich die Busfahrkarte, etwa 6 Euro für 2 Personen, aber zurück haben. In dem Mailverkehr hat der Betreiber den Ausfall indirekt bestätigt, und gleichzeitig eine Erstattung abgelehnt. Das Chargeback ging damit zu meinem Erstaunen sogar durch, und es kam auch kein italienischer Mahnbescheid mehr.


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