Fahrgastrechte-Ausnahmen für SPNV in Frankreich (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Dienstag, 08.07.2025, 23:11 (vor 161 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Aber mal sachlich betrachtet, wer weiß denn nochmal, wie das mit der Ausnahmeregel für EU FGR in Frankreich war? Sie haben doch lange den gesamten NV aus der FGR-Regelung ausgenommen.

Es gibt dazu eine Tabelle (ohne Gewähr), die früher auch als Anhang an die DB-SCIC enthalten war.
https://transport.ec.europa.eu/document/download/e4c5f6a0-9a4b-41ce-bb81-f3bb542ac8a7_e...
https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/passenger-rights/rail-passenger-rights_en

Außerdem weiß ich nicht mehr, ob es da nur um Entschädigung ging oder auch sowas wie Nichtantritt.

Der Art. 18 ist bis auf den Abs. 3 auf Stadt-, Vororte- und Regionalverkehr nicht anzuwenden. Es scheint in seinem Fall also richtig entschieden worden zu sein, dass keine Fahrpreiserstattung bezahlt worden ist.

Bei diesen Ausnahmen handelt es sich btw immer um innerstaatliche Regelungen. Auf grenzüberschreitende Fahrten gelten diese Ausnahmen nach meiner Auffassung daher grundsätzlich nicht.


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