Zwischenstand: Fahrgastrechte bei TER (Frankreich) (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Dienstag, 08.07.2025, 21:57 (vor 245 Tagen) @ Christian1977

Echt heftig und dreist. Irgendwie aber typisch für französische Eisenbahn. Jetzt wissen wir alle, dass die DB die Fahrgastrechte regelmäßig nicht korrekt umsetzt, aber sowas ist schon nochmal ne andere Hausnummer und hierzulande dann doch nicht vorstellbar.

Insbesondere die Begründung ist ja echt ein Schlag ins Gesicht, besonders wenn es sich um kurzfristige Ausfälle handelt.

Aber mal sachlich betrachtet, wer weiß denn nochmal, wie das mit der Ausnahmeregel für EU FGR in Frankreich war? Sie haben doch lange den gesamten NV aus der FGR-Regelung ausgenommen. Soweit ich mich erinnere hat das aber ein Enddatum. Außerdem weiß ich nicht mehr, ob es da nur um Entschädigung ging oder auch sowas wie Nichtantritt.

Wenn gar keine EU FGR gelten, würde aus meiner Sicht das normale Vertragsrecht greifen, und irgendwas wie Rücktritt müsste es doch zivilrechtlich da auch geben. Da bräuchte man aber halt jemanden der sich in Frankreich damit auskennt.

Wenn du mit LS, KK oder Paypal bezahlt hast und die entsprechenden Fristen noch nicht abgelaufen sind, könnte man auch einfach mal wegen Nichtleistung zurück buchen.


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