Zwischenstand: Fahrgastrechte bei TER (Frankreich) (Allgemeines Forum)

Christian1977, Dienstag, 08.07.2025, 20:43 (vor 239 Tagen) @ Christian1977

Hallo,

heute bekam ich von "Contact TER Bourgogne Franche Comté" auf meine Einsendung des Kontaktformulars die folgende Rückmeldung - Übersetzt per Google aus dem Französischen:

"Wir haben Ihre Beschwerde vom 1. Juli 2025 bezüglich der Stornierung Ihres Mobigo TRAIN am 28. Juni erhalten. Um Sie bestmöglich zufriedenzustellen, haben wir uns die Zeit genommen, diese mit der gebotenen Aufmerksamkeit zu prüfen.

Wir haben Verständnis dafür, dass Ihnen die Annullierung Ihres Mobigo-Zuges Unannehmlichkeiten bereitet hat.
Falls ein Mobigo-Zug ohne obligatorische Reservierung am selben Tag ausfällt, bemühen wir uns nach Kräften, Ihre Weiterreise zu ermöglichen, beispielsweise durch Umbuchung auf andere Mobigo-Züge oder die Bereitstellung von Ersatzwagen. Am Bahnhof stehen Ihnen weitere Mobigo-Züge zur Verfügung, damit Sie Ihre Reise fortsetzen können, da Ihr Ticket in allen Mobigo-Zügen am selben Tag mit gleichem Abfahrts- und Zielort gültig ist.

Mobigo-ZÜGE können aufgrund außergewöhnlicher Umstände auch vor Reisebeginn storniert werden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Betriebsbedingungen Ihres Mobigo-ZUGS am Vortag Ihrer Reise zu überprüfen. Zur Erinnerung: Tickets können bis zum Vortag Ihrer Reise über den entsprechenden Verkaufskanal erstattet werden. Bei Zugausfällen auf einer Mobigo-ZUG-Strecke gemäß Artikel L. 2151-2 des französischen Transportgesetzes und Artikel 35 des Gesetzes DDADUE 2023 zur europäischen Eisenbahnregulierung gibt es keine Entschädigung oder Rückerstattung. Für Anschlussfahrten gelten bestimmte Bestimmungen.

Aufgrund dieser Umstände müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir Ihrem Wunsch nicht nachkommen können.

Wir entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten. Wir stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung und hoffen, Sie auch weiterhin zu unseren treuen Kunden zählen zu dürfen.

Wir versichern Ihnen unsere höchste Hochachtung."

Mal schauen, ob die Schlichtungsstelle es genauso sieht.


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