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gnampf, Sonntag, 15.06.2025, 13:47 (vor 193 Tagen) @ Tob

Diese "Nur"-Reservierungen konnte ich mir leider nicht online erstatten lassen, also habe ich sie gesammelt und bevor bei der ältesten die Jahresfrist abgelaufen ist, in einen frankierten Briefumschlag gesteckt und in einen Briefkasten geworfen.

Und warum
a) hast du den Umschlag frankiert statt ihn als Antwort zu kennzeichnen
b) das ganze überhaupt per Post gemacht, statt an den Kundenservice zu schreiben, oder zusammen mit der Fahrkarte als Anhang digital eingereicht
c) so lange damit gewartet, statt jeden Fall sofort einzureichen
Eine Reservierung, die nicht erbracht wurde, wird nicht entschädigt, sondern erstattet. Für Erstattungen gibt es keine Mindestwerte wie bei Entschädigungen. Auch ist die Zuständigkeit vom SC FGR strittig, aber im Zweifel leitet es der Kundenservice halt weiter... oder das SC FGR.


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