Teilweise genutzte Reservierung voll erstattungsfähig? (Allgemeines Forum)

ruvox, Sonntag, 27.04.2025, 10:34 (vor 242 Tagen) @ Tob

Hallo Tobias,

hier besteht auf jeden Fall Anspruch auf Rückzahlung des vollständigen, gezahlten Reservierungsentgelts.

Siehe dazu auch in den FAQ der Bahn oder in den Beförderungsbedingungen der Bahn A5 5.4:
Konnten reservierte Sitzplätze nicht zugeteilt oder zugeteilte Sitzplätze nicht bereitgehalten oder wegen Verspätung eines Zuges nicht eingenommen werden, hat der Reisende Anspruch auf Rückzahlung des dafür gezahlten Reservierungsentgelts.

Die Formulierung ist dabei so zu lesen, dass sobald irgendwelche der reservierten Plätze nicht eingenommen werden konnten, Anspruch auf Rückzahlung des vollständigen Reservierungsentgelts besteht.

Hierbei gehst du den regulären Weg der Entschädigung (Fahrgastrechte) und gibst (es sei denn natürlich, es war anders) eine Verspätung von unter 60 Minuten an (hier nicht von der Angabe verwirren lassen, dass man vermutlich keinen Anspruch auf Entschädigung hätte) und legst den Beleg der Reservierung bei.


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